Artikel vom 16.06.2017
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Wenn ein Geburtstag bzw. ein Hochzeitstag nicht veröffentlicht werden soll, kann mitnachfolgendem Vordruck die Einrichtung einer Übermittlungssperre beantragt werden. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, damit eine Veröffentlichung auf keinen Fall erfolgt und damit die entsprechende Übermittlungssperre im Melderegister eingetragen werden kann. Ist die Sperre eingetragen, gilt dies für ALLE KÜNFTIGEN ALTERS- UND EHEJUBILÄEN.
Falls Sie Fragen haben, können Sie sich gerne an das Bürgerbüro wenden (06024 6735-0).