Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Künstlersozialkasse, Durchführung einer Betriebsprüfung

Sie haben Honorare an Selbstständige für publizistische oder künstlerische Leistungen gezahlt? Dann überprüft die Künstlersozialkasse (KSK) in Ihrem Betrieb die korrekte Meldung dieser Honorare.

Beschreibung

Die Künstlersozialkasse kann bei Ihnen eine Betriebsprüfung durchführen:

  • schriftlich oder
  • vor Ort im Betrieb.

Im Regelfall prüft die KSK, ob Sie die Künstlersozialabgabe in der richtigen Höhe gezahlt haben. Es geht vor allem darum, Folgendes festzustellen:

  • die Richtigkeit und Vollständigkeit Ihrer Aufzeichnungen und
  • die Richtigkeit und Vollständigkeit der daraus entstandenen Meldungen.

Gegebenenfalls gibt es von Seiten der KSK Nachforderungen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Die Betriebsprüfung ist davon unabhängig, ob Ihr Betrieb

  • bei der KSK als abgabepflichtig registriert ist oder
  • Beschäftigte hat.

Für die Betriebsprüfung müssen Sie der KSK die Unterlagen vorlegen, die mit den Meldungen zusammenhängen.

Darüber hinaus müssen Sie der KSK alle weiteren Informationen und Unterlagen vorlegen, die für die Betriebsprüfung wichtig sind.

Wenn die KSK bei Ihrer Prüfung etwas bemängelt, müssen Sie diese Mängel beheben. Das betrifft insbesondere Ihre Aufzeichnungen.

Voraussetzungen

Die Künstlersozialkasse (KSK) kann Ihren Betrieb überprüfen, wenn er der Abgabepflicht unterliegt oder unterliegen könnte.

Verfahrensablauf

Die Betriebsprüfung der Künstlersozialkasse beginnt mit einer schriftlichen Prüfankündigung. Diese Ankündigung erhalten Sie per Post oder per E-Mail.

  • Nehmen Sie Kontakt mit dem Prüfer oder der Prüferin auf, um den weiteren Ablauf beziehungsweise den Termin zur Prüfung abzusprechen.
  • Suchen Sie die notwendigen Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie dem Prüfer oder der Prüferin wenn möglich bereits vorher Unterlagen, sofern Sie darum gebeten werden.
  • Halten Sie bei einer Vor-Ort-Prüfung alle Unterlagen bereit.
  • Beschaffen Sie gegebenenfalls auf Nachfrage weitere Belege und Nachweise.
  • Die Prüferin oder der Prüfer bespricht die Ergebnisse mit Ihnen.
  • Stimmen Sie den Ergebnissen zu oder erklären Sie, was aus Ihrer Sicht zu ändern ist.
  • Sobald das Ergebnis der Prüfung endgültig feststeht, erhalten Sie von der KSK einen Prüfbescheid.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Eine Vor-Ort-Prüfung dauert im Regelfall 1 bis 2 Arbeitstage. Bis zum Abschluss des Verfahrens vergehen je nach Aufwand 1 bis 6 Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Aufzeichnungen über die zu meldenden Honorare
    • Eingangsrechnungen und Verträge über künstlerische oder publizistische Leistungen von selbstständigen Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern
    • alle zum Rechnungswesen gehörenden Geschäftsb

Kosten

Für Sie entstehen keine Kosten.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 29.08.2022

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
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Kontakt VG

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Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
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