Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kleinkahl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dorfladen
Klokahl
Radfahrer
See
Kerche
Großlaudenbach
Kirche mit Feld
Kapelle
Klookaahl

Destillationsverpflichtung, Überwachung und Durchsetzung

Die Destillationsverpflichtung für bestimmte Übermengen an Wein wird überwacht und durchgesetzt.

Beschreibung

Die Erzeugung von Qualitätswein unterliegt EU-weit der Hektarhöchstertragsregelung. Diese sieht vor, dass jährlich nur eine bestimmte Menge Wein, bezogen auf die bewirtschaftete Rebfläche, vermarktet werden darf. Für das Anbaugebiet Franken ist diese Höchstmenge festgelegt auf 90 hl/ha Ertragsrebfläche. Für das Anbaugebiet Württemberg, Bereich bayer. Bodensee, ist dieser Wert auf 110 hl/ha festgelegt.

Jährliche Erntemengen, die über diesen Wert hinaus im Durchschnitt eines Betriebes geerntet werden, werden als Übermengen bezeichnet.

Übersteigt die Ernte eines Jahres in einem Weinbaubetrieb diesen sog. Gesamthektarertrag um nicht mehr als 20 %, so darf diese Übermenge nur im eigenen Betrieb überlagert werden.

Übersteigt die in einem Jahr geerntete Menge den Gesamthektarertrag um mehr als 20 %, das entspricht in Franken einem Wert von 108 hl/ha, so ist der aus dieser Menge bereitete Wein bis zum 15. Dezember des auf die Ernte folgenden Jahres zu destillieren.

Die Destillation ist der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau durch Vorlage einer zollamtlichen Bescheinigung nachzuweisen.

Die Erteilung einer amtlichen Prüfungsnummer im Rahmen der Qualitätsweinprüfung ist daran gekoppelt, dass der Betrieb dieser Destillationsverpflichtung nachkommt.

Der aufgrund dieser Destillationsverpflichtung hergestellte Alkohol ist ausschließlich zuindustriellen Zwecken zu verwenden.

Voraussetzungen

Weinerzeugende Betriebe, die einen durchschnittlichen Ernteertrag von 108 hl/ha überschreiten.

Hinweise

Für Mengen, die der Destillationspflicht unterliegen, ist die Gewährung von öffentlichen Beihilfen und Prämien ausgeschlossen.

Fristen

  • Abgabe der Erntemeldung bis zum 15.01. des folgenden Jahres.
  • Bei Überschreitung des Hektarertrages von 108 hl/ha Destillation bis zum 15. Dezember des Folgejahres.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 06.07.2023

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden