Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Lawinenwarndienstaufgaben, Organisation und Koordinierung

Die Organisation und Koordinierung der Lawinenwarndienstaufgaben obliegt den Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden (Gemeinden, Landratsämtern, Bezirksregierungen von Oberbayern und Schwaben) unter Mitwirkung der Lawinenwarnzentrale.

Beschreibung

In Bayern beraten die sogenannten Lawinenkommissionen die Sicherheitsbehörden (Gemeinden und Landratsämter). Die Lawinenkommissionen bestehen aus ortskundigen und bergerfahrenen Fachleuten, die bei Bedarf zusammentreten, um die aktuelle Wetter- , Schneedecken- und Lawinensituation zu beurteilen und daraus entsprechende Empfehlungen für Lawinensicherungsmaßnahmen (z. B. Sperrungen von Straßen und Skiabfahrten oder künstliche Lawinenauslösungen) zu erarbeiten. Die Sicherheitsbehörden entscheiden über die Durchführung der Maßnahmen.

Von der Lawinenwarnzentrale im Bayerischen Landesamt für Umwelt, in der die Informationen aus einem Netz von Mess- und Beobachtungsstationen zusammenlaufen, wird der tägliche Lawinenlagebericht für den bayerischen alpinen Raum erstellt und publiziert.

Nähere Informationen über den bayerischen Lawinenwarndienst finden Sie auf den Internetseiten des Lawinenwarndienst (Link siehe unter "Weiterführende Links").

Voraussetzungen

Schneelage in den Alpen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 14.04.2023

Kontakt

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63828 Kleinkahl
06024 69177
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63825 Schöllkrippen
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