Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Photovoltaikanlage, Anmeldung

Beschreibung

Wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben möchten, müssen Sie die Anlage registrieren lassen.

Eine Meldung bei der Bundesnetzagentur ist immer dann nötig, wenn Sie die Anlage neu in Betrieb nehmen oder etwas an einer bestehenden Anlage ändern. Dies gilt auch dann, wenn Sie den erzeugten Strom direkt vermarkten wollen. Auch für den Anspruch auf Einspeisevergütung ist die Anmeldung Voraussetzung. Sie müssen die Anlage nur dann nicht melden, wenn Sie den Strom ausschließlich für den eigenen Gebrauch betreiben oder wenn die Anlage nicht aktiv ist.

Sie müssen die Photovoltaikanlage selbst anmelden. Installateure oder andere Dritte sind dazu nicht berechtigt

Voraussetzungen

 Die Genehmigung zur Errichtung einer Freiflächenanlage muss vorliegen.

Verfahrensablauf

Ihre Anlage müssen Sie online auf dem Photovoltaik-Meldeportal anmelden:

  • Registrieren Sie sich beim PV-Meldeportal. Sie bekommen dann einen Aktivierungslink, den Sie betätigen müssen.
  • Über das PV-Meldeportal können Sie Angaben zu neu installierten PV-Anlagen dann direkt an die Bundesnetzagentur übermitteln.
  • Sie erhalten dann eine schriftliche Registrierungsbestätigung.
  • Wenn Sie die gemeldeten Daten zu Ihrer PV-Anlage oder Ihre Angaben als Anlagenbetreiber ändern möchten, können Sie dies ebenfalls direkt über das PV-Meldeportal tun.

In Ausnahmefällen können Sie Ihre Photovoltaik-Anlagen auch per Brief, Fax oder als E-Mail-Anhang an die Bundesnetzagentur gemeldet werden.

  • Bitte drucken Sie sich das Formular zur Meldung aus, füllen Sie es aus und senden Sie es an die Bundesnetzagentur
  • Wenn Sie Ihre Anlage schriftlich melden, können Sie nicht über das PV-Meldeportal einsehen und bearbeiten

Fristen

  • Anmeldung: frühestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme, spätestens mit der Inbetriebnahme der Anlage

Hinweis: den im Vorjahr erzeugten Strom "Abrechnungsrelevante Daten" müssen Sie bis zum 28. Februar des Folgejahres mitteilen.

Bearbeitungsdauer

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    keine

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (siehe BayernPortal)
Stand: 21.01.2024

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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