VG Schöllkrippen (Druckversion)

Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit, Beantragung der Eintragung bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau

Wenn Sie ein Studium der Fachrichtung Bauingenieurwesen abgeschlossen haben, können Sie die Eintragung in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragen.

Beschreibung

Für die Nachweisberechtigung für Standsicherheit eines Ingenieurs ist es grundsätzlich erforderlich, dass dieser in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit eingetragen ist.

Der Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau entscheidet prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Eintragung in die entsprechende Liste.

Voraussetzungen

  • berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung des Bauingenieurwesens
  • mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag und alle erforderlichen Unterlagen an den Eintragungsausschuss der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau übermitteln.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Im Regelfall dauert die Bearbeitung zwischen 4 und 8 Wochen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate in Kopie)
    • Nachweis über die Berechtigung zur Führung der im Ingenieurgesetz (BayRS 702-2-W) vorgesehenen Berufsbezeichnungen (Bauingenieur/-in) durch Abschriften/Fotokopien von Zeugnissen

Kosten

  • für Mitglieder der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau (bzw. gleichzeitiger Antrag auf Mitgliedschaft): 170 EUR
  • für Nichtmitglieder: 306 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 27.07.2023
http://www.gemeinde-kleinkahl.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen