VG Schöllkrippen (Druckversion)

Bauland, Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Liegenschaftsverwaltung
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-70
+49 6024 6735-970
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.09.2023
http://www.gemeinde-kleinkahl.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen