VG Schöllkrippen (Druckversion)

Fluorierte Treibhausgase, Beantragung der Zertifizierung eines Betriebs

Betriebe, die Tätigkeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und Brandschutzsystemen durchführen, benötigen eine Zertifizierung.

Beschreibung

Betriebe, die

  • Installation,
  • Wartung,
  • Instandhaltung,
  • Reperatur
  • und Stilllegung

an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen und bzw. Brandschutzsystemen vornehmen, benötigen eine Zertifizierung gemäß § 6 Abs. 1 ChemKlimaschutzV i.V.m. Art 6 DVO (EU) 2015/2067 bzw. VO (EG) Nr. 304/2008.

Der Antrag ist mittels Antragsformular beim Bayerischen Landesamt für Umwelt zu stellen.

Voraussetzungen

Eine Betriebszertifizierung erhält, wer nachweislich zertifiziertes Personal und die für die Tätigkeiten erforderliche technische Ausstattung zur Verfügung hat.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Name und Sitz des Betriebes
  • Beschreibung der Tätigkeiten des Betriebes
  • Sachkundebescheinigungen des Personals gemäß § 5 Abs. 2 ChemKlimaschutzV
  • Technische Ausstattung
  • Erklärung über ausreichend zertifiziertes Personal in Bezug zum Auftragsvolumen

Kosten

Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten zwischen 125 und 1.500 EUR je nach Größe des Betriebes, Anzahl der Personalzertifikate und Aufwand zur Prüfung der Unterlagen und Erstellung der Bescheinigung.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 10.01.2024
http://www.gemeinde-kleinkahl.de//buerger-rathaus/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen