Öffentliche Grünanlagen, Beantragung einer Sondernutzung
Die Gemeinden verwalten die öffentlichen Grünanlagen in ihrem Gemeindegebiet. Für eine Sondernutzung kann eine Genehmigung erforderlich sein.
Beschreibung
Gemeinden können eine Satzung über die Benutzung der öffentlichen Grünanlagen (Grünanlagensatzung) erlassen. Für eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Benutzung kann eine Erlaubnis oder Genehmigung erforderlich sein (z. B. für eine Veranstaltung oder Baustelle).
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Zuständiges Amt
Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen - Bauamt
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
+49 6024 6735-70
+49 6024 6735-970
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Stand: 05.10.2023