Mobiliar und Fuhrpark
Öffentliche Verwaltungen benötigen zur Aufgabenerfüllung bewegliche Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge. Sie beschaffen daher für ihren Bedarf bewegliche Gegenstände (z. B. Büromöbel, Fahrzeuge).
Öffentliche Verwaltungen benötigen zur Aufgabenerfüllung bewegliche Einrichtungsgegenstände und Fahrzeuge. Sie beschaffen daher für ihren Bedarf bewegliche Gegenstände (z. B. Büromöbel, Fahrzeuge).