Neubaudächer nur noch mit Fotovoltaik?
Main-Echo Pressespiegel

Neubaudächer nur noch mit Fotovoltaik?

Rat: Schöllkrippen lässt Pflicht für Baugebiet prüfen
SCHÖLLKRIPPEN 

Kann im Bebauungsplan (B-Plan) des Baugebiets »Am Keilrain - 2. Erweiterung« in Schöllkrippen die Installation einer Fotovoltaikanlage auf den Dächern der dort geplanten 18 Einzelhäuser vorgeschrieben werden? Der Marktgemeinderat kam am Montagabend überein, die rechtliche Zulässigkeit einer solchen Festsetzung vom Landratsamt prüfen zu lassen.

Sollte lediglich eine Empfehlung möglich sein, sollen sich solche Vorhaben von Bauwilligen zumindest positiv bei der Vergabe der Grundstücke auswirken. Parallel zur rechtlichen Prüfung soll daher das Punktesystem der Gemeinde überarbeitet werden.

Zisternen empfehlen

Christine Richter vom Bauatelier Richter/Schäffner Aschaffenburg erklärte bei der Vorstellung des Planentwurfs, dass Zisternen und Fotovoltaikanlagen empfohlen werden sollten. Stephan Roth-Oberlies (Grüne) wollte jedoch Fotovoltaikanlagen gleich verpflichtend festsetzen lassen. Das könnte laut Richter ein Problem sein, wenn dafür ein Gesamtkonzept der Gemeinde notwendig wäre. Erfahrungswerte habe sie keine: »Das wurde bisher noch in keinem B-Plan vorgeschrieben«, sagte sie. Bürgermeister Marc Babo (CSU) erinnerte daran, dass es für Zisternen gemeindliche Richtlinien gebe. Vorschriften bezüglich Fotovoltaikanlagen würde er den Eigentümern zwar »ungern« machen. »Wenn die Nachfrage dann nicht einbricht, gehe ich aber mit«, sagte er.

Auf Nachfrage von Marco Schmitt (CSU), warum Fotovoltaikanlagen nicht schon früher vorgeschrieben worden seien, antwortete Roth-Oberlies, dass früher die Umweltproblematik nicht so bewertet worden sei wie heute. Außerdem seien die Anlagen heute günstiger. Mike Steigerwald (FW) bestätigte, dass bei Einzelhäusern meist Anlagen mit vier bis sechs Kilowatt installiert würden und die Kosten dafür bei etwa 1000 Euro je Kilowatt lägen.

Einfriedungshöhe festgelegt

Ein weiterer Diskussionspunkt war die Einfriedungshöhe entlang der Straßen. Anlass war der Antrag eines Eigentümers, eine etwa 1,80 Meter hohe Stützmauer errichten zu dürfen. Laut Rathauschef handelt es sich um ein Eckgrundstück an der neuen Erschließungsstraße des Baugebiets. Weil es dort zu erheblichen Sichtbehinderungen kommen könnte, wurde eine isolierte Befreiung für die gewünschte Stützmauer abgelehnt. Stattdessen sollen generell im neuen Baugebiet Stützmauern und Einfriedungen an der Straße nur 50 Zentimeter hoch sein. Mit einem Abstand von einem Meter könnte allerdings hinter einer solchen ersten kleinen Mauer eine weitere, bis zu 1,30 Meter hohe Stützmauer errichtet werden.

11 000 Quadratmeter

Richter führte noch aus, dass die zweite Erweiterung des Baugebiets Keilrain, oberhalb der Laudenbacher Straße in Schöllkrippen gelegen, rund 11 000 Quadratmeter umfasst. Die Größe der 18 möglichen Grundstücke (bei der ersten Erweiterung des Baugebiets waren es 22 weitere Bauplätze) bewege sich zwischen 400 und 550 Quadratmetern. Vorgesehen seien Einzelhäuser zur Hangbebauung, also mit einem Sockelgeschoss. Die Fläche vorne an den Häusern sollte nicht versiegelt werden: »Vorgesehen ist ein offener, gewachsener Boden.«

Im nächsten Schritt sollen die Behörden und Bürger ihre Stellungnahmen abgeben. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung soll laut Richter im Laufe des Jahres fertiggestellt werden.

28.04.2021
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