Gemeinderat Westerngrund in Kürze
Main-Echo Pressespiegel

Gemeinderat Westerngrund in Kürze

Westerngrund  In­for­ma­tio­nen und Ent­schei­dun­gen aus der jüngs­ten Sit­zung des Ge­mein­de­ra­tes Wes­tern­grund.

Realsteuerhebesätze: Nachdem die Berechnung der Grundsteuern nach den sogenannten Einheitswerten 2018 für verfassungswidrig erklärt wurde, tritt das vom Freistaat Bayern umgesetzte wertunabhängige Flächenmodell zum 1. Januar in Kraft. Die Gemeinden sollen, ungeachtet noch fehlender Erklärungen, Widersprüchen oder Änderungen, ihre Hebesätze möglichst aufkommensneutral hochrechnen und bis Ende 2024 neu festsetzen. Der Rat beschloss, den Hebesatz für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) bei 330 Prozentpunkten zu belassen. Obwohl durch die Erhöhung der Kreisumlage und Verminderung der Schlüsselzuweisungen im Haushalt 2025 rund 300.000 Euro fehlen, war der Rat nicht bereit, der Empfehlung der Bürgermeisterin zur Absenkung der Grundsteuer B (Baugrundstücke) von 330 auf 270 Prozentpunkte zu folgen, legte den Hebesatz stattdessen einstimmig auf 240 Prozentpunkte fest und erließ eine Satzung für die neuen Hebesätze.

Jugendförderung 2024: Die Jugendförderung für Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren in Höhe von je zehn Euro soll beibehalten werden. Der formlose Antrag ist von Vereinen und Institutionen bis zum 31. Dezember zu stellen.

Sondertarife der Kahlgrund-Verkehrsgesellschaft: Die Kommunen des KVG-Verbandes ermöglichen ihren Bürgern Fahrten innerhalb des Verbandsgebietes zu unterschiedlichen Sondertarifen. Den Differenzbetrag zum regulären Fahrpreis deckte die jeweilige Gemeinde. Die Gesellschafterversammlung der KVG hat nun beschlossen, dass eine Vereinheitlichung herbeigeführt werden soll. Demnach kostet eine Einzelfahrkarte für Erwachsene künftig 1,50 Euro und für Kinder einen Euro. Eine Tagesfahrkarte für Erwachsene kostet künftig 2,50 Euro, Kinder zahlen 1,50 Euro. og

10.11.2024
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