Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Altenpflege und Hospiz- und Palliativversorgung, Beantragung einer Förderung für die Fortbildung

Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen zur Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Beschreibung

Zweck

Die Förderung dient der Unterstützung von Maßnahmen der Fortbildung der in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen in Bayern.

Gegenstand

Förderfähig im Sinn dieser Richtlinie sind Fortbildungsmaßnahmen, die zur Vermittlung, Erweiterung, Vertiefung und Weiterentwicklung der spezifischen Fachkenntnisse dienen. Welche Maßnahmen für welche Zielgruppen gefördert werden können, sind der Richtlinie sowie der Ausführungsbestimmungen zur Richtlinie zu entnehmen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Anbieter von Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Kosten der Fortbildungsmaßnahme.

Art und Höhe

Die Zuwendung wird als Zuschuss im Rahmen einer Projektförderung gewährt.

Die allgemeine Förderpauschale beträgt 21,00 Euro pro Fortbildungseinheit bzw. 24,00 Euro pro Fortbildungseinheit für besondere Schwerpunktthemen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung der Fortbildung in der Altenpflege und der Hospiz- und Palliativversorgung tätigen Personen (ForAHP-FöR) geregelt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist schriftlich beim Landesamt für Pflege einzureichen.

Die Unterlagen zur Antragstellung stehen auf der Homepage des Landesamt für Pflege zur Verfügung. (Siehe "Weiterführende Links")

Hinweise

Die Förderungen erfolgen ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Fristen

Die Antragstellung muss bis 31.10. des dem Förderjahr vorausgehenden Jahres erfolgt sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Fortbildungsprogramm mit der Auflistung aller geplanten Fortbildungsmaßnahmen
  • Kosten- und Finanzierungsplan mit den vorgesehenen Teilnehmerbeiträgen

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

  • Weiterbildung
  • Öffentliche Förderung
  • Förderungen auf Landesebene
  • Betriebliche Fortbildung
  • Arbeitsplatz- und Ausbildungsförderprogramme
  • Finanzielle und sonstige Hilfen
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 07.03.2024

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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