Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Pflege, Beratung für Pflegebedürftige sowie ihre Zu- und Angehörigen

Unter anderem bieten Landratsämter, kreisfreie Städte und Bezirke eine kostenlose Beratung für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen an.

Beschreibung

Für Pflegebedürftige und ihre Zu- und Angehörigen bieten neben den Landratsämtern, kreisfreien Städten und Bezirken insbesondere folgende Stellen eine kostenlose Beratung an (zum Teil auch für Akteure zum Aufbau von Angeboten):

  • Träger der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Pflegeservice Bayern als kassenübergreifende telefonische Erstanlaufstelle im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen in Bayern (Telefonnummer: 0800-7721111)
  • Medizinischer Dienst (MD) Bayern – „Servicetelefon Pflege“ insbesondere bei Fragen zur Begutachtung und zum Pflegegutachten (telefonisch Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 089/159060 5555 sowie jederzeit per E-Mail unter pflegeinfo@md-bayern.de)
  • Compass private Pflegeberatung GmbH im Auftrag der privaten Pflegeversicherungsunternehmen
  • Pflegestützpunkte
  • Fachstellen für pflegende Angehörige
  • Fachstellen für Demenz und Pflege 
  • Patienten- und Pflegebeauftragter der Bayerischen Staatsregierung
  • Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Telefonnummer: 030/20 17 91 31; E-Mail: info@wege-zur-pflege.de)

Pflegeberatung durch die Pflegekassen

Aufgabe der Pflegeberatung durch die Pflegekassen (§ 7a SGB XI) ist es insbesondere:

  • den individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf der oder des Pflegebedürftigen zu erfassen und zu analysieren,
  • einen Versorgungsplan zu erstellen,
  • auf die erforderlichen Maßnahmen und die weitere Umsetzung des Versorgungsplans hinzuwirken,
  • den Versorgungsplan gegebenenfalls anzupassen,
  • über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen zu informieren.

Pflegestützpunkte

Die Pflegestützpunkte, die durch die Pflege- und Krankenkassen gemeinsam mit den Landkreisen und kreisfreien Städten und auch den Bezirken errichtet werden können,

  • bieten umfassende sowie unabhängige Auskunft und Beratung zu den Rechten und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Auswahl und Inanspruchnahme der bundes- oder landesrechtlich vorgesehenen Sozialleistungen und sonstigen Hilfsangebote,
  • koordinieren alle für die wohnortnahe Versorgung und Betreuung in Betracht kommenden gesundheitsfördernden, präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote und leisten Hilfestellung bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen und
  • sorgen für die Vernetzung aufeinander abgestimmter pflegerischer und sozialer Versorgungs- und Betreuungsangebote.

Fachstellen für pflegende Angehörige

Die Fachstellen sind Beratungs- und Anlaufstellen für pflegende Angehörige von älteren pflegebedürftigen Menschen und unterstützen diese durch psychosoziale Beratung, (längerfristige) Begleitung sowie Entlastungsangebote (Angehörigenarbeit). Darüber hinaus bieten viele Fachstellen für pflegende Angehörige Angebote zur Unterstützung im Alltag, wie beispielsweise Angehörigengruppen, Betreuungsgruppen sowie ehrenamtliche Helferkreise an.

Fachstellen für Demenz und Pflege 

Die in allen sieben Regierungsbezirken eingerichteten regionalen Fachstellen für Demenz und Pflege unterstützen – unter Begleitung durch die überregionale Fachstelle für Demenz und Pflege Bayern – den Auf- und Ausbau von Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sowie deren Vernetzung vor Ort. Dies betrifft insbesondere das Thema „Demenz“ und die bayernweit anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag, die der Entlastung von Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dienen. Seit 01.01.2021 ist auch die Erbringung der Angebote durch Einzelpersonen unter bestimmten Qualitätskriterien möglich, wobei die Fachstellen für die Registrierung der ehrenamtlich tätigen Einzelhelfenden zuständig sind.

Bundesweites Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Unter der Nummer 030 / 20 17 91 31 berät das Pflegetelefon des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend rund um das Thema Pflege, z. B. zu den Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung und zu den gesetzlichen Freistellungsmöglichkeiten vom Beruf für pflegende Angehörige. Darüber hinaus bietet das Pflegetelefon Hilfe in kritischen und belastenden Situationen. Bei Bedarf vermitteln die Beraterinnen und Berater auch an Beratungs- und Hilfsangebote vor Ort.

Das Pflegetelefon ist von Montag bis Donnerstag zwischen 9.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 030 / 20 17 91 31 und per E-Mail an info@wege-zur-pflege.de zu erreichen. Die telefonischen Beratungsgespräche sind anonym und vertraulich. Weitere INformationen zum Beratungsangebot des Pflegetelefons finden Sie unter "Weiterführende Links".

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2023

Kontakt

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63828 Kleinkahl
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