Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Webseite zu aktivieren.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kleinkahl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dorfladen
Klokahl
Radfahrer
See
Kerche
Großlaudenbach
Kirche mit Feld
Kapelle
Klookaahl

Übergangsgeld für Menschen mit Behinderung, Beantragung

Als Mensch mit Behinderungen können Sie zur Sicherung des Lebensunterhaltes Übergangsgeld erhalten, wenn Sie an bestimmten Bildungsmaßnahmen teilnehmen.

Beschreibung

Sie bekommen Übergangsgeld als Leistung zum Lebensunterhalt in der Regel im Zusammenhang mit einer besonderen Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise für die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation.

Ihr bisheriges Bruttoarbeitsentgelt ist im Regelfall die Grundlage für die Berechnung.

Die Höhe Ihres Übergangsgeldes richtet sich ferner nach Ihrer persönlichen Situation, beispielsweise

  • ob Sie ein Kind beziehungsweise ein in Ihren Haushalt aufgenommenes Stiefkind haben oder
  • ob Ihr mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebender Ehegatte/Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil er Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf.

Auch bei einer Maßnahme in Teilzeit erhalten Sie das Übergangsgeld in voller Höhe.

Sie können das Übergangsgeld für die gesamte Dauer Ihrer Maßnahme bekommen.

Können Sie an der Maßnahme allein aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr, aber voraussichtlich wieder teilnehmen, wird das Übergangsgeld bis zu 6 Wochen, längstens jedoch bis zum planmäßigen Ende der Maßnahme weitergezahlt.

Für Fehlzeiten aus anderen als gesundheitlichen Gründen steht Ihnen Übergangsgeld nur zu, wenn die Agentur für Arbeit einen wichtigen Grund für die Unterbrechung der Teilnahme anerkennt. Als wichtige Gründe gelten beispielsweise:

  • Eheschließung
  • Geburt eines Kindes
  • Wohnungswechsel
  • Wahrnehmung eines Gerichtstermins.

Das Übergangsgeld wird monatlich nachträglich als Zuschuss gezahlt.

Voraussetzungen

Sie haben im Regelfall Anspruch auf Übergangsgeld, wenn folgende Bedingungen auf Sie zutreffen:

  • Sie haben eine Behinderung und benötigen deshalb eine besondere Unterstützung bei der Eingliederung in das Berufsleben. Die Bundesagentur für Arbeit ist Ihr zuständiger Rehabilitationsträger.
  • Sie werden an einer der folgenden Maßnahmen teilnehmen:
    • Berufsausbildung,
    • Berufsvorbereitung einschließlich einer erforderlichen Grundausbildung,
    • individuelle betriebliche Qualifizierung im Rahmen der „Unterstützten Beschäftigung“,
    • Maßnahme im Eingangsverfahren oder Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder bei einem anderen Leistungsanbieter oder
    • berufliche Weiterbildung.
  • Für den Zeitraum der letzten 3 Jahre (Vorbeschäftigungszeit) trifft auf Sie eine der folgenden Voraussetzungen zu:
    • Sie waren mindestens 12 Monate sozialversichert.
    • Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem SGB III und dieses aktuell beantragt.
    • Ihnen steht Arbeitslosenbeihilfe nach dem Soldatenversorgungsgesetz (SVG) zu.

Es gibt folgende Ausnahmen:

  • Sind Sie ein Berufsrückkehrer oder eine Berufsrückkehrerin mit Behinderungen, entfällt für Sie die Eingrenzung der Vorbeschäftigungszeit auf 3 Jahre.
  • Die Bedingungen der Vorbeschäftigungszeit können ganz entfallen, wenn Sie innerhalb des letzten Jahres vor Maßnahmebeginn
    • einen Ausbildungsabschluss an einer berufsbildenden Schule oder einer sonstigen Berufsbildungseinrichtung erworben haben und diese Ausbildung der Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf entspricht oder
    • ein Prüfungszeugnis erlangt haben, das dem Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt wurde.

Verfahrensablauf

Wenn Sie das Übergangsgeld im Zusammenhang mit einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung beantragen möchten, gehen Sie so vor:

  • Vereinbaren Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit einen Beratungstermin.
  • In einem persönlichen Gespräch besprechen Sie mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater die Möglichkeiten für Ihre berufliche Eingliederung. Ihre Beraterin/Ihr Berater prüft gemeinsam mit Ihnen Ihre Voraussetzungen und legt die erforderlichen Maßnahmen sowie Leistungen fest.
  • Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare und Nachweise, die Sie ausfüllen und einreichen müssen. Sie können auch online die Unterlagen ausfüllen und erforderliche Nachweise hochladen.
  • Sie bekommen dann einen Bescheid.

Fristen

Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Bearbeitungsdauer

Bei Abgabe des Fragebogens für Übergangsgeld und Teilnahmekosten vor Beginn der Maßnahme rund 1 Monat nach Beginn der Maßnahme; nach Beginn der Maßnahme rund 1 Monat (0 bis 2 Monate)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin/Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie neben dem Fragebogen für Übergangsgeld und Teilnahmekosten benötigen.

Online Verfahren

Kosten

Keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2023

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden