Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

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Privatkrankenanstalten, Beantragung einer Konzession

Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.

Beschreibung

Zum Betreiben von Privatkranken-, Privatentbindungsanstalten und Privatnervenkliniken bedarf der Unternehmer einer Genehmigung. Diese wird von der jeweils örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt.

Grundsätzlich besteht ein Anspruch des Unternehmers auf Genehmigung der Privatkranken- oder -entbindungsanstalt bzw. der Privatnervenklinik. Die Genehmigung wird jedoch beim Vorliegen einer der in § 30 Abs. 1 der Gewerbeordnung genannten Voraussetzungen versagt. Versagungsgründe sind die fehlende Zuverlässigkeit des Unternehmers, eine nicht ausreichende medizinische oder pflegerische Versorgung der Patienten, bauliche oder technische Mängel bezüglich gesundheitspolizeilicher Anforderungen und Nachteile bzw. Gefahren für Mitbewohner oder Nachbarn.

Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.

Voraussetzungen

Der Erlaubnis bedarf der Unternehmer, d.h. derjenige, der die Anstalt auf eigene Rechnung und unter eigener Verantwortung betreibt.

Wird eine Anstalt von einer Personengesellschaft betrieben, bedarf grundsätzlich jeder persönlich haftende Gesellschafter der Genehmigung.

Der Unternehmer hat die o.g. Zuverlässigkeit in Beziehung auf die Leitung oder Verwaltung der Anstalt darzulegen.

Eine Krankenanstalt liegt nur dann vor, wenn stationäre oder teilstationäre Krankenbehandlung geplant ist.

Verfahrensablauf

Der Unternehmer hat einen Antrag auf Genehmigung zu stellen; daraufhin prüft die Kreisverwaltungsbehörde, ob eine Untersagungsvoraussetzung (siehe oben) vorliegt. Außerdem werden die Ortspolizei- und Gemeindebehörden angehört. Die Genehmigung kann schließlich unter Auflagen oder sonstigen Nebenbestimmungen erteilt werden.

Hinweise

Vor Antragstellung sollte mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde Rücksprache gehalten werden wegen der im Einzelnen einzureichenden Unterlagen.

Fristen

Wer vor Erteilung der Genehmigung den Betrieb der Anstalt aufnimmt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße belegt werden (§ 144 GewO). Eine Straftat liegt vor, wenn der Unternehmer die Zuwiderhandlung beharrlich wiederholt oder hierdurch Leben und Gesundheit eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden (§ 148 GewO).

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis, dass keine Versagungsgründe für eine Genehmigung vorliegen (Selbstauskunft und Registerauszüge)
  • Unterlagen über vorgesehene Ärzte und das sonstige Personal für die medizinische und pflegerische Versorgung
  • Pläne der baulichen Anlagen und Ausstattung der Räume

Kosten

2.500 bis 10.000 EUR

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2023

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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