Angebote zur Unterstützung im Alltag, Beantragung einer Förderung
Beschreibung
Zweck
Durch Angebote zur Unterstützung im Alltag soll ein zusätzliches Leistungsangebot für Pflegebedürftige mit einem erheblichen allgemeinen Betreuungsbedarf geschaffen werden. Ziel ist es dabei, bessere Kontaktmöglichkeiten für Menschen mit Demenz, einer psychischen Erkrankung oder einer geistigen Behinderung zu ermöglichen und auch Möglichkeiten der Entlastung pflegender Angehöriger zu schaffen.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind Träger von Angeboten zur Unterstützung im Alltag.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden vorrangig Personal- und Sachkosten, die durch das Anbieten von Betreuungsgruppen, von qualitätsgesicherter Tagesbetreuung in Privathaushalten und von Angehörigengruppen entstehen, sowie die Aufwendungen die durch die Koordination und Leitung eines ehrenamtlichen Helferkreises anfallen. Auch die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung kann gefördert werden. Auch Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen in diesen Bereichen können bezuschusst werden.
Art und Höhe
Die Zuwendung erfolgt im Rahmen einer Projektförderung. Die Förderung erfolgt angebotsabhängig zu pauschalierten Sätzen, wie in den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 näher bestimmt.
Die Förderungen erfolgt zu gleichen Teilen durch den Freistaat Bayern und die soziale und private Pflegeversicherung.
Voraussetzungen
Die einzelnen Voraussetzungen für die Anerkennung und Förderung solcher Angebote sind in Abschnitt 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) und den Hinweisen zum Vollzug der AVSG Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 geregelt.
Neben der Leitung des Angebots durch eine geeignete Fachkraft ist die Erfüllung angebotsabhängiger Qualifizierungs- und Qualitätskriterien nachzuweisen.
Verfahrensablauf
Hinweise
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Projektbeschreibung
- Satzung und Vereinsregisterauszug
- Nachweis des Versicherungsschutzes Haftpflichtversicherung für alle ehrenamtliche Helfer und/oder Unfallversicherung zusätzlich für den Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Stundenplan für Schulung / Fortbildung
- Zertifikate gemäß § 85 Abs. 2 AVSG der ehrenamtlichen Helfer
Kosten
Rechtsgrundlagen
- Hinweise zum Vollzug von Teil 8 Abschnitt 5 bis 8 AVSG – Anerkennung und Förderung von niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsangeboten; Förderung von Betreuungsangeboten ehrenamtlich Tätiger und der Selbsthilfe sowie von Modellvorhaben nach den §§ 45c, 45d SGB XI
- Teil 8 Abschnitte 5 und 6 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG)
- § 45a Abs. 1 i.V.m. § 45c Abs. 3 Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI)
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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