Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Kulturgutdigitalisierung für bavarikon, Beantragung einer Förderung

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaates Bayern. Im Rahmen des Staatshaushalts stehen für die Digitalisierung von Objekten aus kulturellen Einrichtungen in Bayern und für deren Online-Präsentation im Portal Fördermittel zur Verfügung.

Beschreibung

bavarikon ist das Portal zur Kunst, Kultur und Landeskunde des Freistaats Bayern. Es präsentiert digital Kunst-, Kultur- und Wissensschätze aus verschiedenen Einrichtungen in Bayern. Mit dem Betrieb des Portals und der Verwaltung der für bavarikon vorgesehenen Finanzmittel ist die Bayerische Staatsbibliothek beauftragt. Das Hosting der Daten erfolgt durch das Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften. bavarikon ist kein abgeschlossenes Angebot, sondern gewinnt laufend weitere Kulturobjekte als Inhalte und Kultureinrichtungen als Partner hinzu. Über die Aufnahme neuer Inhalte ins Portal entscheidet ein halbjährlich tagender Rat, in dem verschiedene bayerische Kulturinstitutionen vertreten sind.

Zweck

Mit bavarikon verfolgt der Freistaat Bayern mehrere Ziele. Zum einen dient das Portal als Schaufenster der bayerischen Kultur. Zum anderen ist bavarikon als zentrale Plattform eine entscheidende Infrastrukturmaßnahme für die Digitalisierung von Kulturgut. bavarikon ermöglicht bayerischen Kultureinrichtungen die Beteiligung an Innovationen (z. B. 3D-Digitalisierung).

Gegenstand

Die Digitalisierung von Objekten, die für die kulturelle Identität Bayerns von herausgehobener Bedeutung sind, kann gefördert werden. Dabei verfolgt bavarikon ein auf folgenden drei Säulen beruhendes Grundsatzkonzept. Digitalisiert werden:

  • hochwertige Spitzenstücke, die systematisch und übergreifend aufgenommen werden sollen,
  • spezielle, vertieft erschlossene und redaktionell bearbeitete Themenschwerpunkte sowie
  • landesweite Querschnittsthemen, wie Sprache, Orte, Denkmäler, Personen, etc.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen mit Sitz im Freistaat Bayern (z. B. Museen, Archive, Bibliotheken, historische Vereine, Forschungseinrichtungen etc.).

Zuwendungsfähige Kosten

Es werden die Ausgaben für Digitalisierung und Erschließung gefördert. 

Restaurierungsmaßnahmen oder die Beschaffung von Scannern können nicht gefördert werden.

Art und Höhe

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung bzw. Mittelzuweisung und ist im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel der Höhe nach nicht begrenzt.

Voraussetzungen

Folgende Kriterien sind zu erfüllen:

a) Inhaltlich

  • der digitale Inhalt ist entweder von besonderer Bedeutung für das kulturelle Selbstverständnis und das kulturelle Erbe oder der digitale Inhalt ist in Bayern verortet und besitzt nationale und internationale Bedeutung;
  • der digitale Inhalt ist künstlerisch, thematisch etc. von herausragender Bedeutung;
  • der digitale Inhalt markiert "besondere Situationen" der Kultur und Geschichte Bayerns;
  • der digitale Inhalt repräsentiert die regionale, historische und inhaltliche Vielfalt der Kultur Bayerns;
  • der digitale Inhalt ist einzigartig oder weltweit in nur wenigen Exemplaren vorhanden;

b) Formal

Siehe Über bavarikon, dort „Unterlagen für Partner und interessierte Einrichtungen“

  • die technische Qualität der Daten ist für ihre Nutzung im Kontext von bavarikon ausreichend (hinsichtlich Auflösung, Farbe etc.);
  • die Digitalisate werden in bavarikon in hoher Auflösung und ohne Wasserzeichen präsentiert;
  • Metadaten sind von den Kultureinrichtungen unter der Lizenz CC0 bereitzustellen.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren umfasst zwei Stufen:

Vorantrag:

  • Der Fokus des Vorantrags liegt auf der inhaltlichen Beschreibung des Projekts als Entscheidungsgrundlage für den bavarikon-Rat.
  • Der im Internet und bei der bavarikon-Geschäftsstelle an der Bayerischen Staatsbibliothek erhältliche Vorantrag (siehe unter "Formulare") wird durch die Bayerische Staatsbibliothek geprüft.
  • Der finale Vorantrag wird via die bavarikon-Geschäftsstelle beim Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eingereicht.
  • Der bavarikon-Rat entscheidet, ob das Projekt für bavarikon geeignet ist.
  • Der Vorsitzende des bavarikon-Rats informiert den Antragsteller über die Entscheidung und fordert ihn im Falle eines positiven Votums auf, einen Hauptantrag zu stellen.

Hauptantrag:

  • Der Fokus des Hauptantrags liegt auf der logistischen, finanziellen und zeitlichen Planung als Arbeitsgrundlage zur Umsetzung des Projekts.
  • Dem Antragsteller wird von der bavarikon-Geschäftsstelle nach Rücksprache ein Hauptantrag zugestellt. Dieser ist nach Begutachtung durch die Bayerische Staatsbibliothek an den Vorsitzenden des bavarikon-Rates zu übersenden.
  • Nach Prüfung des Hauptantrages wird dieser von der Bayerischen Staatsbibliothek bewilligt.

Fristen

Der bavarikon-Rat, der über die Voranträge beschließt, tagt zweimal jährlich. Anträge, die in der Sitzung des bavarikon-Rats behandelt werden sollen, sind spätestens drei Monate zuvor der bavarikon-Geschäftsstelle zur Kenntnis zu bringen und in der Folge zwei Monate vorher bei der bavarikon-Geschäftsstelle einzureichen. Die Termine sind auf der bavarikon-Homepage einsehbar (siehe "Weiterführende Links").

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von den Sitzungen des bavarikon-Rats und der Komplexität des Vorhabens.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorantrag: Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zum Umfang des geplanten Digitalisierungsvorhabens, Kostenschätzung
  • Hauptantrag: detaillierter Kosten- und Zeitplan

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bayerische Staatsbibliothek (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2023

Kontakt

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63828 Kleinkahl
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