Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

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Immobilienverwaltung, Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern

Die Immobilienverwaltung im Freistaat Bayern gehört zum Geschäftsbereich des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Immobilienangebote und - gesuche werden in der Regel in der Presse sowie im Internetauftritt der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlicht.

Beschreibung

Zu den Aufgaben der staatlichen Immobilienverwaltung gehören u. a. die Verwertung der für den Staat entbehrlichen Immobilien. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern über gewerbliche Objekte bis hin zu unbebauten Grundstücken. Aus verfassungs- und haushaltsrechtlichen Gründen werden die angebotenen Grundstücke öffentlich ausgeschrieben (siehe Hinweise unter „Fristen“). Dies erfolgt neben der Veröffentlichung von Anzeigen in der Tagespresse auch im Internet (siehe "Weiterführende Links"). Dort sind auch folgende Informationen abrufbar:

  • Allgemeine Informationen über die Immobilienverwaltung des Freistaates Bayern
  • Informationen über die jeweilige Immobilie (z. B. Lage, Grundstücks- und ggf. Gebäudebeschreibung, Planungs- und Baurecht).

Daneben schaltet die staatliche Immobilienverwaltung auch Immobiliengesuche zur Deckung staatlichen Bedarfs.

Weitere Auskünfte zu den Objekten bzw. Immobiliengesuchen können beim zuständigen Ansprechpartner bei der Immobilien Freistaat Bayern eingeholt werden. Die Kontaktdaten finden Sie in der jeweiligen Objektbeschreibung.

Fristen

Die im Internetangebot der Immobilien Freistaat Bayern veröffentlichten Objektbeschreibungen sind Aufforderungen zur Abgabe von Angeboten. Über dabei einzuhaltende Fristen gibt die jeweilige Objektbeschreibung Auskunft.

Kosten

    Mit einem Grunderwerb verbunden sind Notar- und Grundbuchkosten, ggf. Vermessungskosten sowie Grunderwerbsteuer. Weitere Verwaltungskosten, insbesondere für die Tätigkeit der Immobilienverwaltung, fallen i.d.R. nicht an.

    Rechtsgrundlagen

    Weiterführende Links

    Verwandte Lebenslagen

    Verwandte Themen

    Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
    Stand: 15.11.2023

    Kontakt

    Kirchstraße 8
    63828 Kleinkahl
    06024 69177
    06024 69178
    E-Mail schreiben

    Kontakt VG

    Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
    Marktplatz 1
    63825 Schöllkrippen
    06024 67350
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