VG Schöllkrippen (Druckversion)

Bauabnahme

Am Ende des Bauprojekts steht die Bauabnahme durch die Bauherrin oder den Bauherrn beziehungsweise die Behörde. Für bestimmte Bauten ist eine behördliche Bauabnahme vorgeschrieben.

  • Feuerbeschau, Durchführung
  • Gebäudeeinmessung, Durchführung
  • Modernisierungs- und Instandsetzungsgebot, Anordnung
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