VG Schöllkrippen (Druckversion)

Tierseuchenbekämpfung

Tierseuchen (z. B. Geflügelpest, BSE, Maul- und Klauenseuche) treten vor allem in der Nutztierhaltung auf. Einige Tierseuchen stellen auch eine Gefahr für den Menschen dar. Die Tierseuchenbekämpfung ist daher eine wichtige Aufgabe der Veterinärüberwachung.

  • Afrikanische Schweinepest, Beantragung der Benennung durch Lebensmittelbetrieb
  • Veterinärbescheinigung für Tiere, Beantragung
  • Tierseuchenprävention und -bekämpfung, Informationen zur Zuständigkeit der Kreisverwaltungsbehörden
  • Tierseuchenerreger, Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten
  • Tierseuchenbeitrag, Meldung des Tierbestands bei der Bayerischen Tierseuchenkasse
  • Tierische Nebenprodukte, Überwachung der Entsorgung
  • Tierische Nebenprodukte, Übertragung der Beseitigungspflicht und Verpflichtung zur Gestattung der Mitbenutzung
  • Tierimpfstoff, Anzeige der erstmaligen Abgabe von Impfstoffen an einen gewerblichen Tierhalter
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
  • Tiere, Meldung von Bestandsveränderungen und Anzeige von Tier- und Bestandsdaten
  • Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Durchführung
  • Wildschweine und Dachse, Beantragung der Übertragung der Trichinenprobenentnahme auf Jäger
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