VG Schöllkrippen (Druckversion)

Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Mit der Inanspruchnahme einer Dienstleistung gehen Sie eine Rechtsbeziehung mit der Dienstleisterin oder dem Dienstleister ein, mit allen damit verbundenen gegenseitigen Rechten und Pflichten. Informieren Sie sich daher, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen eingehend über die geltenden Regelungen. Wir bieten Ihnen einen ersten Überblick.

  • Handwerkerleistungen, Beantragung der Durchführung eines Vermittlungsverfahren
  • Post- oder Paketdienstleister, Beantragung einer Schlichtung bei Streit
  • Preisauszeichnung, Informationen zur Preisangabenpflicht
  • Telekommunikationsanbieter, Beantragung einer außergerichtlichen Schlichtung bei Streit
  • Unternehmen des Finanzdienstleistungssektors, Einreichung einer Beschwerde
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