VG Schöllkrippen (Druckversion)

Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Sie haben etwas geerbt? Dafür müssen Sie unter Umständen Erbschaftsteuer zahlen. Schenkungen zu Lebzeiten unterliegen hingegen der Schenkungsteuer.

  • Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
  • Erbschaftsteuerbescheid, Erhalt
  • Erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb, Anzeige
  • Schenkung, Anzeige
  • Schenkungsteuerbescheid, Erhalt
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