VG Schöllkrippen (Druckversion)

Wohnungsverweisung

Bei einem polizeilichen Wohnungsverweis wird die gewalttätige Person aus der gemeinsam mit dem Opfer bewohnten Wohnung verwiesen und muss sich für eine bestimmte Zeit von dort fernhalten.

  • Gewalt gegen Frauen, Polizeiliche Beratung
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