VG Schöllkrippen (Druckversion)

Testament und Erbvertrag

Mit einem Testament oder einem Erbvertrag können Sie eine beliebige Person als Erbe benennen. Allerdings steht bestimmten gesetzlichen Erben ein Pflichtteil zu.

  • Testament, Ablieferung
  • Testament und Erbvertrag, Eröffnung
  • Testament und Erbvertrag, Hinterlegung zur amtlichen Verwahrung
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