VG Schöllkrippen (Druckversion)

Anzeige des Sterbefalls

Ist eine Person verstorben, muss der Tod von einer Ärztin oder einem Arzt offiziell festgestellt werden. Sie erhalten eine Todesbescheinigung, mit der Sie dann den Todesfall beim Standesamt anzeigen müssen.

  • Bestattung, Anmeldung
  • Leichenschau und Bestattung, Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
  • Sterbefall, Anzeige
  • Sterbefall im Ausland, Beantragung der Nachbeurkundung im deutschen Sterberegister
  • Sterbeurkunde, Beantragung
  • Todesbescheinigung, Weitergabe
http://www.gemeinde-kleinkahl.de/