VG Schöllkrippen (Druckversion)

Handwerksrolle

Wollen Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben, müssen Sie sich in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Eintragung ist für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften möglich. Es gibt jedoch auch ein Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke.

  • Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
  • Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
  • Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
  • Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten
  • Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
  • Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
  • Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige
http://www.gemeinde-kleinkahl.de/