Brandschutz und sonstige Auflagen
Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.
- Baumfällung oder Baumveränderung, Beantragung
- Denkmalschutz, Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
- Feuerbeschau, Durchführung
- Feuerwehr, Fachberatung