VG Schöllkrippen (Druckversion)

Brandschutz und sonstige Auflagen

Der Brandschutz nimmt in der Bayerischen Bauordnung neben den materiell rechtlichen Anforderungen, die an Gebäude und bauliche Anlagen gestellt werden, einen breiten Raum ein.

  • Baumfällung oder Baumveränderung, Beantragung
  • Denkmalschutz, Beantragung einer Zuwendung aus dem bayerischen Entschädigungsfonds
  • Feuerbeschau, Durchführung
  • Feuerwehr, Fachberatung
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