VG Schöllkrippen (Druckversion)

Export von Waren und Dienstleistungen in EU- und Nicht-EU-Staaten

Bestimmte Branchen müssen beim Export von Waren und Dienstleistungen aus EU- und Nicht-EU-Staaten Besonderheiten beachten.

  • Arzneimittel, Beantragung eines Exportzertifikats
  • Kulturgutschutz, Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung
  • Medizinprodukte, Beantragung einer Bescheinigung über die Verkehrsfähigkeit
  • Technische Unterstützung im Zusammenhang mit kerntechnischen Anlagen in bestimmten Ländern, Beantragung einer Genehmigung
  • Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
  • Veterinärbescheinigung für Tiere, Beantragung
  • Waffen und Munition, Beantragung einer Erlaubnis zum Verbringen in die, durch die oder aus der Bundesrepublik Deutschland
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