VG Schöllkrippen (Druckversion)

Arbeitsschutz

Arbeitsschutz bewahrt die Beschäftigten vor berufsbedingten Gefahren und schädigenden Belastungen am Arbeitsplatz. Auch die Gesundheitsförderung sowie die Mobilisierung der körperlichen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten gehören zum Arbeitsschutz.

  • Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schwach gebundenen Asbestprodukten, Beantragung der Zulassung als Fachbetrieb
  • Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen, Anzeige
  • Sonn- und Feiertage, Beantragung einer Genehmigung für die Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern
  • Mutterschutz, Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau
  • Lenk- und Ruhezeiten, Überwachung
  • Kündigungsschutz, Beantragung der Zustimmung zur Kündigung
  • Feuerwerk, Anzeige über das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen
  • Explosionsgefährliche Stoffe, Beantragung einer Genehmigung zur Lagerung
  • Explosionsgefährliche Stoffe, Anzeige der Tätigkeitsaufnahme und der bestellten verantwortlichen Personen
  • Berufskrankheit, Anzeige bei Verdacht
  • Bergbau, Anzeige der Bestellung einer verantwortlichen Person
  • Bauvorhaben, Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle
  • Bauarbeiterschutz, Überwachung
  • Asbesthaltige Materialien, Anzeige von Tätigkeiten
  • Arbeitszeit, Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für Saison- und Kampagnebetriebe
  • Arbeitszeit, Beantragung einer längeren täglichen Arbeitszeit für kontinuierliche Schichtbetriebe, Bau- und Montagestellen
  • Arbeitssicherheit, Beantragung einer Ausnahme bei der Bestellung eines Betriebsarztes oder Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Überwachungsbedürftige Anlagen, Kontrolle
http://www.gemeinde-kleinkahl.de/