VG Schöllkrippen (Druckversion)

Katastrophenschutz

Unternehmen haben Schutzvorkehrungen zu treffen, um z. B. bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen eine ausreichende Versorgung zu gewährleisten. Beschäftigte und Anwohner können insbesondere durch bauliche Maßnahmen geschützt werden.

  • Bergbau, Beantragung einer Auskunft über den Altbergbau oder bergbauliche Verhältnisse
  • Wasser- und Eisgefahr, Abwendung
  • Wassergefährdende Stoffe, Unfallmeldung bei Polizei oder Feuerwehr
  • Überwachungsbedürftige Anlagen, Meldung eines festgestellten Mangels
  • Notfallplanung, Erstellung externer Notfallpläne
  • Lawinenwarndienstaufgaben, Organisation und Koordinierung
  • Hochwasser, Herausgabe von Warnmeldungen
  • Digitalfunk BOS, Anmeldung von ortsfesten Funkanlagen und Sirenensteuereinheiten
  • Brand- und Katastrophenschutz, Alarmierungsplanung
  • Bevölkerungsschutz, Warnung der Bevölkerung
  • Werkfeuerwehr, Beantragung der Anerkennung
http://www.gemeinde-kleinkahl.de/