Anstellung und Übernahme von Mitarbeitern
Das Personal für neu aufgebaute oder gegründete Behörden und Einrichtungen kann neu eingestellt oder von anderen Behörden oder Einrichtungen übernommen werden.
- Kommunale Personalangelegenheiten, Informationen
- Personalausgaben der Gemeinde, Informationen
- Stellenbedarf und Personaleinsatz, Ermittlung durch die Kreisverwaltungsbehörde