VG Schöllkrippen (Druckversion)

Besoldung und Vergütung

Die Höhe der Besoldung oder Vergütung im öffentlichen Dienst ist im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) bzw. in Tarifverträgen geregelt. Sie hängt z. B. von der Berufsausbildung, der konkreten Tätigkeit und der Berufserfahrung ab.

  • Drittkräfte an staatlichen Schulen, Beantragung der Einstellung
  • Lehrerfortbildung, Honorarabrechnung durch Lehrer an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und berufliche Schulen
  • Prüfervergütung für die Abnahme von schulischen Abschlussprüfungen und sonstigen Prüfungen im Schulbereich, Beantragung
  • Sprach- und Lernpraxis in Deutschklassen, Beantragung der Einstellung von Personal und des Abschlusses von Kooperationsverträgen
  • Tarifliche Lehrkräfte an staatlichen Schulen (ausgenommen Gymnasien, Realschulen, FOS/BOS, Studienkollegs und Heimschulen), Beantragung der Regelung des Dienstverhältnisses
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