Verkauf
Benötigt die öffentliche Verwaltung Immobilien nicht mehr, kann sie diese unter bestimmten Voraussetzungen verkaufen. Das Angebot reicht dabei von Einfamilienhäusern bis hin zu gewerblichen Objekten.
- Immobilienverwaltung, Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern
- Kommunale Grundstücksangelegenheiten, Informationen