VG Schöllkrippen (Druckversion)

IT-Sicherheit

Die IT-Sicherheit in Behörden und Einrichtung dient dem Schutz vor Gefahren bzw. Bedrohungen, der Vermeidung von Schäden und der Minimierung von Risiken.

  • Informationssicherheits-Managementsystem, Übermittlung des Verwendungsnachweises
  • IT-Sicherheit, Beantragung der Zertifizierung einer Person
  • IT-Sicherheit, Einreichung von Nachweisen über die Einhaltung des Standes der Technik
  • IT-Sicherheit, Registierung einer gemeinsamen übergeordneten Ansprechstelle
  • IT-Sicherheit, Registrierung einer Kontaktstelle für Meldungen als Betreiber
  • Online-Ausweisfunktion, Beantragung eines Berechtigungszertifikats
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