Verwaltungsverfahren
Das Verwaltungsverfahren ist die nach außen wirkende Tätigkeit der Behörden, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsaktes oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags gerichtet ist; es schließt den Erlass des Verwaltungsaktes oder den Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags ein.
- Allgemeines
- Antragsentgegennahme
- Bearbeitung
- Dienstaufsicht
- Einspruch, Widerspruch und Prozess
- Fach- und Rechtsaufsicht
- Information, Auskunft und Beratung
- Mahnung und Vollstreckung
- Registrierung und Archivierung