Dienstaufsicht
Die Dienstaufsicht bezieht sich insbesondere auf die persönliche Pflichterfüllung der Beschäftigten und die hiermit in Verbindung stehende innere Ordnung und den Dienstbetrieb in einer Behörde.
- Bürgermeister/Oberbürgermeister, Aufsicht
- Förderschulen, Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten im Studiengang Lehramt für Sonderpädagogik
- Förderschulen, Betreuung der Praktikantinnen und Praktikanten von Fachakademien in Schulvorbereitenden Einrichtungen