Verkaufsplattformen
Die öffentliche Verwaltung kann für die Veräußerung und Versteigerungen von Gütern Verkaufsplattformen nutzen.
- Immobilienverwaltung, Immobilienangebote und Immobiliengesuche des Freistaates Bayern
- Zoll-Auktion, Abgabe eines Angebotes über das digitale Auktionshaus der öffentlichen Verwaltung