Renten
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.
- Betriebsrente für Beschäftigte des Freistaates Bayern, Beantragung
Beschäftigte im öffentlichen Dienst erhalten bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Eintritt in den Ruhestand eine Rente von einem Rentenversicherungsträger.