Neuigkeiten
Bundestagswahl 2025
Erstelldatum17.01.2025
Briefwahlunterlagen beantragen
Briefwahlunterlagen können Sie bereits jetzt (schriftlich, elektronisch oder mündlich, nicht aber telefonisch) beantragen, auch wenn Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht vorliegen sollte.
Gerne können Sie auch den Internetwahlschein zur Beantragung der Briefwahlunterlagen nutzen. Dieser Service steht in der Zeit vom 19.01.2025 bis 16.02.2025 für Sie bereit, das Antragsformular finden Sie hier.
Der Wahlschein kann - wie bisher - nur dann erteilt werden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem anderen Wahlbezirk Ihres Wahlgebiets bzw. Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen. Wahlscheine und Briefunterlagen können Sie nur für sich selbst, jedoch nicht für eine andere Person beantragen.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt voraussichtlich ab 10. Februar 2025.