Heimat.Engagiert, Beantragung einer Förderung
Mit dem Pilotprogramm "Heimat.Engagiert" sollen in ganz Bayern Vorhaben aus der Heimatpflege durch eine einmalige Festbetragsförderung von 2.000 EUR unterstützt werden. Kooperationspartner des Projektes ist der Bayerische Landesverein für Heimatpflege e. V..
Beschreibung
Zweck und Gegenstand
Mit dem Pilotprogramm „Heimat.Engagiert“ werden Vorhaben, die sich mit der Pflege und Vermittlung von Heimatgeschichte und Kulturformen im Zusammenhang mit örtlichen Inhalten befassen, gefördert.
Bei der Umsetzung des Vorhabens ist auf eine inklusive und offene Ausgestaltung zu achten (offener Heimatbegriff).
Zuwendungsempfängerin/ Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts im außerkommunalen Bereich.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Gefördert werden können dabei insbesondere Aufwendungen für
- Publikationen,
- Veranstaltungen,
- Ausstellungen,
- die Instandsetzung von Vereinsinventar,
- die Anschaffung und Instandsetzung von Ausstellungsinventar,
- technische Möglichkeiten zur Präsentation von Heimatgeschichte einschließlich der Entwicklung und Umsetzung neuer Darstellungsformen,
- Wegweiser und Informationstafeln.
Ebenso förderwürdig sind Vorhaben, die Menschen für Besonderheiten im Bereich Heimat- und Brauchpflege sensibilisieren.
Eine Förderung ist insbesondere nicht möglich für
- Bauvorhaben, einschließlich der Sanierung, und
- Neuanschaffung von Möbeln, Kleidung, Instrumenten oder vereinsüblicher Ausstattung.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) mit einem Festbetrag von 2.000 EUR gewährt.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Antragstellenden mit dem Vorhaben nicht vorrangig kommerzielle Interessen verfolgen.
Verfahrensablauf
Förderanträge sind beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat als Bewilligungsbehörde über die bereitgestellte digitale Antragsplattform einzureichen (siehe unter "Online-Verfahren").
Förderanträge können ganzjährig jeweils bis zum 31. März oder bis zum 31. Oktober gestellt werden (Stichtag). Die Projektauswahl und Bewilligung erfolgt im Anschluss an den jeweiligen Stichtag im Rahmen eines Sammeltermins. Die Auszahlung der Förderung von 2.000 EUR erfolgt unmittelbar nach Bewilligung in einer Summe.
Jede Zuwendungsempfängerin und jeder Zuwendungsempfänger darf lediglich einen Antrag pro Sammeltermin einbringen.
Hinweise
Zuwendungen dürfen nur für Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall dem vorzeitigen Vorhabenbeginn zustimmen.
Eine Weitergabe der Zuwendung ist unzulässig.
Der Verwendungsnachweis ist innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats, der Bewilligungsbehörde nachzuweisen. Bei Überschreiten der Frist kann der Zuwendungsbescheid ganz oder teilweise widerrufen werden.
Eine Verwendungsbestätigung mit dem in Muster 4a zu Art. 44 BayHO vorgegebenen Inhalt ohne Vorlage von Belegen ist zugelassen.
Die Zuwendungen werden ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.
Fristen
Die Antragstellung ist ganzjährig jeweils bis zum 31. März und bis zum 31. Oktober (Stichtage) möglich.
Bearbeitungsdauer
Nach den Stichtagen 31. März und 31. Oktober wird in Sammelterminen über die eingegangenen Anträge entschieden. Danach erfolgt die Auszahlung an die bewilligten Projekte.
Erforderliche Unterlagen
- Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Vorhabenbeschreibung
- Kosten- und Finanzierungsplan
- ggf. weitere erläuternde Unterlagen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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