Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

Seitenbereiche

Diese Website verwendet Cookies und/oder externe Dienste

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, würden wir gerne Cookies verwenden und/oder externe Daten laden. Durch Bestätigen des Buttons „Akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung aller Dienste zu. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Funktionell

Diese Technologien ermöglichen es uns, die Nutzung der Website zu analysieren, um die Leistung zu messen und zu verbessern.

Google Analytics

Dies ist ein Webanalysedienst.

Verarbeitungsunternehmen

Google Ireland Limited
Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Analyse
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
  • Pixel-Tags
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Addresse
  • Geräte-Informationen
  • Browser-Informationen
  • Standort-Informationen
  • Referrer-URL
  • Nutzungsdaten
  • JavaScript-Support
  • Flash-Version
  • Datum und Uhrzeit des Besuchs
  • App-Aktualisierungen
  • Besuchte Seiten
  • Klickpfad
  • Downloads
  • Kaufaktivität
  • Widget-Interaktionen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

Datenempfänger
  • Alphabet Inc.
  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

https://support.google.com/policies/contact/general_privacy_form

Weitergabe an Drittländer

Einige Services leiten die erfassten Daten an ein anderes Land weiter. Nachfolgend finden Sie eine Liste der Länder, in die die Daten übertragen werden. Dies kann für verschiedene Zwecke der Fall sein, z. B. zum Speichern oder Verarbeiten.

Weltweit

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Klicken Sie hier, um auf allen Domains des verarbeitenden Unternehmens zu widersprechen
Klicken Sie hier, um die Cookie-Richtlinie des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_googleanalytics
  • _ga - Speicherdauer beträgt 2a
  • _gid - Speicherdauer beträgt 24h
  • weiteres Cookie mit dem Präfix: _gat_gtag_ - Speicherdauer beträgt 1min
  • Zwei weitere Cookies mit dem Präfix: _ga_ - Speicherdauer beträgt 2a
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kleinkahl
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user
Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.
Dorfladen
Klokahl
Radfahrer
See
Kerche
Großlaudenbach
Kirche mit Feld
Kapelle
Klookaahl

Stromsteuer, Beantragung einer Entlastung für Unternehmen

Wenn Sie versteuerten Strom zu betrieblichen Zwecken entnommen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entlastung geltend machen. Diese müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Beschreibung

Ihr Unternehmen kann eine vollständige oder teilweise Entlastung von der Stromsteuer für bereits versteuerten Strom erhalten. Diese Entlastung müssen Sie beim örtlich zuständigen Hauptzollamt beantragen.

Eine Entlastung enthalten Sie unter anderem als

  • produzierendes Gewerbe für
    • Elektroanalyse
    • chemische Reduktionsverfahren
    • Metallerzeugung und -bearbeitung
    • die Herstellung von Glas und Glaswaren, keramischen Erzeugnissen, Erzeugnissen aus Beton, Gips oder Zement oder Waren aus Graphit
  • produzierendes Gewerbe und Land- und Forstwirtschaft für nachweislich versteuerten Strom, den Sie für betriebliche Zwecke entnommen haben.

Voraussetzungen

  • Sie sind ein Unternehmen des produzierenden Gewerbes oder der Land- und Forstwirtschaft.
  • Sie haben für den zu entlastenden Strom nachweislich Steuern bezahlt.
  • Sie haben den Strom einer Zweckbestimmung oder Verwendung zugeführt, die nach dem Stromsteuergesetz entlastungsfähig ist.

Verfahrensablauf

Online-Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular aus und senden Sie dieses direkt ab.
  • Ihr zuständiges Hauptzollamt prüft die von Ihnen gemachten Angaben.
  • Wenn keine Beanstandungen festgestellt werden, erfolgt die Überweisung der selbst berechneten Steuerentlastung.
  • Im Falle einer abweichenden Steuerfestsetzung erhalten sie außer der Überweisung der Steuerentlastung einen Steuerbescheid.

Schriftliche Anmeldung:

  • Gehen Sie auf die Webseite www.zoll-portal.de.
  • Registrieren Sie sich für die Dienstleistung "Energie- und Stromsteuer (IVVA)" einmalig mit einem Benutzer- oder Unternehmenskonto.
  • Weisen Sie Ihre Identität mit einem ELSTER-Konto oder digitalem Personalausweis nach.
  • Füllen Sie das entsprechende Formular digital aus, drucken es aus, und senden Sie dieses per Post an Ihr örtlich zuständiges Hauptzollamt.
  • Die weiteren Schritte verlaufen so wie bei der Online-Anmeldung

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Ihr Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem der Strom entnommen wurde, beim örtlich zuständigen Hauptzollamt eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

1 bis 182 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Antrag auf Entlastung der Stromsteuer für Unternehmen:
      • "Steuerentlastung nach § 9a StromStG" (Vordruck 1452) oder
      •  "Steuerentlastung nach § 9b StromStG" (Vordruck 1453)
    • Folgende Unterlagen müssen Sie

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 05.01.2024

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
E-Mail schreiben

Volltextsuche

Bilderslidershow starten Bilderslidershow beenden