Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Gemeinde Kleinkahl
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Videoförderung, Beantragung

Wenn Sie einen deutschen Kinofilm auf DVD, Video-on-Demand oder Blu-ray Disc herausbringen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung beantragen.

Beschreibung

Die Filmförderungsanstalt (FFA) fördert die Veröffentlichung und Markteinführung deutscher Kinofilme auf DVD und/oder VoD.
Sie können eine Förderung von bis zu EUR 600.000 für folgende Maßnahmen bekommen:

  • Herausbringungskosten der Filme auf DVD: bis zu EUR 600.000
    • Zu den Herausbringungskosten zählen unter anderem:
      • DVD-Produktion und Vervielfältigung
      • Herstellung von Fremdsprachenfassungen der Filme
      • Verpackung und Transport- filmbezogene Inserate in der Filmfachpresse, Werbetrailer
      • Werbematerial
  • Herausbringungskosten der Filme als Video-on-Demand (VoD): bis zu EUR 600.000
    • Nur die Kosten für die Herausbringung einzelner Filme sind förderfähig.
  • Außergewöhnliche oder beispielhafte Werbemaßnahmen: bis zu EUR 150.000
  • Erstellung von Fremdsprachenfassungen: bis zu EUR 600.000
  • Besonderer Aufwand beim Absatz von Kinderfilmen sowie von weiteren für Kinder- und Jugendliche geeigneten Filmen: bis zu EUR 150.000
  • Maßnahmen zur Erweiterung bestehender und Erschließung neuer Absatzmärkte: bis zu EUR 300.000
  • Maßnahmen der vertraglich vereinbarten Zusammenarbeit, die den Absatz verbessern sollen: bis zu EUR 300.000

Ihren Antrag reichen Sie online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) ein.

Die Entscheidung über Ihren Antrag trifft die Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung 6 Mal im Jahr.

Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Bewilligung der Förderung.

Hinweis:
Sie können Anträge auf Videoförderung zeitgleich mit Anträgen auf Verleihförderung stellen.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland:
  • Videovertriebsfirmen
  • Anbieter von Video-on-Demand-Diensten
  • ausländische Anbieter, wenn sie eine Filmabgabe leisten

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.

  • Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
  • Stellen Sie Ihren Antrag auf online über die Internetseite der FFA.
  • Wenn Sie Ihren Antrag vollständig in die Datenbank hochgeladen haben, generiert sich ein Antragsformular.
  • Drucken Sie dieses aus.
  • Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular ist per Post bei der FFA einzureichen.
  • Ihr Antrag wird durch die Förderabteilung der FFA bearbeitet und geprüft.
  • Sobald Ihr Antrag vollständig ist, wird Ihr Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
  • Wenn die Kommission Ihrem Antrag zustimmt, erhalten Sie per Post einen Bewilligungsbescheid.
  • Die Auszahlung der Förderung wird in 2 Raten ausgezahlt.
  • Die erste Rate in Höhe von 75 Prozent wird nach Prüfung der geschlossenen Finanzierung ausgezahlt. Ebenfalls nach Bestätigung der Eigenmittel durch eine Bank oder einen/einer Steuerberater/in beziehungsweise Wirtschaftsprüfer/in.
  • Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

von Einreichung bis Förderentscheidung

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

    • Angaben über den/die Antragsteller/in
      • Name
      • Sitz und Rechtsform der Firma
        • Angabe, ob es sich bei der Firma um ein Kleinstunternehmen, kleines oder mittler

Online Verfahren

Kosten

  • bei Einfachprüfung: 3,75 Prozent der Förderung

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (siehe BayernPortal)
Stand: 10.04.2024

Kontakt

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63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
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