Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google LLC
  • Google Ireland Limited
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Weltweit

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Kleinkahl
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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Software für IT-Verfahren der Zollverwaltung, Beantragung der Zertifizierung

Wenn Sie eine Software für die IT-Verfahren ATLAS, AES oder EMCS anbieten möchten, müssen Sie diese zertifizieren lassen.

Beschreibung

Die Zertifizierung Ihrer Software soll sicherstellen, dass diese entsprechend den Vorgaben funktioniert. Insbesondere geht es dabei um Versand, Empfang und Verarbeitung von Nachrichten durch Teilnehmende über die folgenden Systeme:

  • ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem)
  • AES (Automated Export System)
  • EMCS (Excise Movement and Control System)

Im Rahmen der Zertifizierung prüft die zuständige Behörde zudem, ob Ihre Software den Nachrichtenaustausch in einem sogenannten Logbuch ausreichend dokumentiert.
Grundlagen für die Zertifizierung sind bei ATLAS und AES:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt für Teilnehmer in der aktuell gültigen Fassung

Grundlagen für die Zertifizierung sind bei EMCS:

  • das EDI-Implementierungshandbuch
  • die geltenden Codelisten
  • das Merkblatt zur Teilnahme am IT-Verfahren EMCS in der aktuell gültigen Fassung

Voraussetzungen

Für die Zertifizierung muss Folgendes vorhanden sein:

  • eine Netzanbindung für den Austausch elektronischer Nachrichten zu Testzwecken,
  • ein der Echtbetriebsanwendung entsprechendes Zertifizierungssystem und
  • eine echtbetriebstauglich entwickelte Verfahrenssoftware für den beantragten Verfahrensbereich.

Verfahrensablauf

Zertifizierung für ATLAS:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Sie erhalten von der Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, Testnummern mit Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN) und gegebenenfalls Testbewilligungen.
  • Die Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit dem unbetreuten Test beginnen. Für diesen Teil 1 gibt es daher keine Terminvergabe. Er umfasst alle beantragten Verfahrensbereiche. Sie führen ihn selbstständig durch. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Die Antwortnachrichten zu Teil 1 werden auf Anforderung laut Szenario erzeugt. Teilen Sie hierzu der Zollstelle die betreffenden Vorgänge und Registriernummern mit.
  • Führen Sie ein IT-gestütztes Logbuch zum Zertifizierungsverfahren. Senden Sie dieses Logbuch nach Abschluss von Teil 1 per E-Mail an die Zollstelle. Achten Sie darauf, dass die Software je Teilnehmer ein einziges vollständiges Logbuch erzeugt, das alle Datenübertragungen ihm Rahmen des Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 wird mit Ihnen ein Termin für Teil 2 der Zertifizierung vereinbart.
  • In Teil 2 der Zertifizierung können auch bislang noch nicht übermittelte Testfälle, einschließlich Fehlerfälle, zum Einsatz kommen. Zudem geht es in diesem Teil um Übermittlungen aus allen beantragen Verfahrensbereichen und gegebenenfalls um Verfahrensübergänge. Weisen Sie die Einhaltung technischer und fachlicher Plausibilitäten anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nach.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Anwendung ein und stellen Sie sie benutzergerecht auf dem Bildschirm dar. Die für die Benutzer aufbereiteten Daten dürfen ausschließlich aus der Integration der empfangenen Nachrichten stammen. Die Inhalte der Antwortnachrichten müssen Sie fachlich richtig und vollständig wiedergeben.
  • Für den Teil 2 ist nach Abschluss der Nachrichtenübermittlung der Nachrichtenaustausch ebenfalls durch Logbücher zu dokumentieren. Die Generalzolldirektion (GZD), Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, prüft anschließend die Ergebnisse.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Als Anbieter zertifizierter Software werden Sie mit Ihrem Einverständnis im Internet veröffentlicht.

Zertifizierung für AES:
Sie müssen die Zertifizierung beantragen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Verwenden Sie das Formular 0875ex. Füllen Sie es IT-gestützt aus, um Missverständnisse aufgrund unleserlicher Angaben zu vermeiden. Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Die Zertifizierung gliedert sich in zwei Abschnitte. Teil 1 der Zertifizierung wird mit Hilfe eines Zertifizierungsautomats (ZefA) durchgeführt.
  • Sie müssen alle im Rahmen von Teil 1 abzuarbeitenden Testfälle so oft übermitteln, bis die Übermittlung fehlerfrei gelingt und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Sie erhalten die Szenarien und Testfälle vor dem beantragten Termin.
  • Die Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin mit Teil 1 beginnen. Für diesen Teil 1 gibt es daher keine Terminvergabe. Arbeiten Sie die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig ab. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Der ZefA erzeugt die Antwortnachrichten zu Teil 1 und übermittelt sie an Sie. Ausnahme ist die fachliche Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten.
  • Führen Sie ein IT-gestütztes Logbuch über das Zertifizierungsverfahren. Senden Sie das Logbuch nach Abschluss von Teil 1 an die Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement. Achten Sie darauf, dass die Anwendung je Teilnehmer ein einziges vollständiges Logbuch erzeugt, das alle Datenübertragungen im Rahmen Ihres Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Nach der Prüfung des Logbuchs für Teil 1 vereinbart die Generalzolldirektion, Dienstort Weiden, Teilnehmermanagement mit Ihnen einen Termin für Teil 2 der Zertifizierung.
  • Weisen Sie die Einhaltung von technischen und fachlichen Plausibilitäten anhand von Bildschirmausdrucken mit entsprechenden Erläuterungen nach.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Software ein. Stellen Sie diese auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - dar. Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten XML-Nachrichten stammen.
  • Legen Sie nach Abschluss des Nachrichtenaustauschs Teil 2 wiederum ein Logbuch vor. Die Zollstelle prüft anschließend die Ergebnisse.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Als Anbieter zertifizierter Software werden Sie mit Ihrem Einverständnis im Internet veröffentlicht.

Zertifizierung für EMCS:
Sie müssen die Formulare

  • "Antrag Zertifizierung EMCS" (033090)
  • "Netzanbindung bzw. Bevorzugter Kommunikationskanal EMCS" (033084)

sowie

  • "Technische Angaben FTAM" (033085) oder
  • "Technische Angaben X.400" (033086)

ausgefüllt bei der Generalzolldirektion (GZD), Direktion II, Teilnehmermanagement einreichen. Das ist per Post oder per E-Mail möglich. Im Bestandsfall wird auf die Vorlage der Formulare "Technische Angaben FTAM" (033085) und "Technische Angaben X.400" (033086) verzichtet. Füllen Sie die Formulare IT-gestützt aus, damit keine Missverständnisse aufgrund von unleserlichen Angaben entstehen.

Das Zertifizierungsverfahren läuft wie folgt ab:

  • Die Zertifizierung setzt eine fertig programmierte Teilnehmerapplikation voraus. Der reine Austausch von EDIFACT- oder XML-Nachrichten führt nicht zur Erteilung eines Zertifikats.
  • Die Zertifizierung teilt sich in zwei Abschnitte. Teil 1 wird mithilfe eines Zertifizierungsautomaten (ZefA) automatisiert durchgeführt. Er beinhaltet weitestgehend alle fachlichen Inhalte des aktuellen EMCS-Release. In Teil 2 der Zertifizierung werden einige fachliche Szenarien getestet sowie gegebenenfalls fachliche und technische Fehlerszenarien nachgestellt.
  • Sie müssen alle im Nachrichtenaustausch gegen den ZefA abzuarbeitenden Testfälle so oft übermitteln, bis dies fehlerfrei gelingt und jedes Szenario mindestens einmal mit "ok" bestätigt worden ist. Sie erhalten die Szenarien und Testfälle vor dem beantragten Termin.
  • Die Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement, geht davon aus, dass Sie zu dem im Zertifizierungsantrag angegebenen Termin beginnen. Es gibt daher keine Terminvergabe. Arbeiten Sie die im ZefA hinterlegten Vorgänge selbstständig ab. Das heißt, dass Sie den zeitlichen Ablauf selbst steuern. Der ZefA erzeugt die Antwortnachrichten und übermittelt diese an Sie. Eine Ausnahme ist die fachliche Fehlernachricht bei Missachtung von Plausibilitäten.
  • Führen Sie über das gesamte Zertifizierungsverfahren ein IT-gestütztes Logbuch.
  • Senden Sie das Logbuch nach Abschluss der Zertifizierung per E-Mail an die Generalzolldirektion, Direktion II, Teilnehmermanagement. Achten Sie darauf, dass die Anwendung ein einziges vollständiges Logbuch je Teilnehmer erzeugt, das alle Datenübertragungen im Rahmen Ihres Zertifizierungsverfahrens beinhaltet.
  • Für Teil 2 der Zertifizierung vereinbart die Zollstelle mit Ihnen einen Termin zur Durchführung des Nachrichtenaustausches. Legen Sie nach dessen Abschluss ebenfalls ein Logbuch vor.
  • Weisen Sie anhand von Bildschirmausdrucken und Erläuterungen nach, die technischen und fachlichen Plausibilitäten einzuhalten.
  • Arbeiten Sie die Inhalte von Antwortnachrichten der Zollstelle in Ihre Software ein. Stellen Sie sie benutzergerecht auf dem Bildschirm - hilfsweise auch in Reports - dar. Die Daten in Ausdrucken dürfen ausschließlich aus der Integration der übermittelten Nachrichten stammen.
  • Nach einer erfolgreichen Zertifizierung erhalten Sie eine entsprechende Mitteilung. Ein förmliches Papierzertifikat wird nicht erstellt. Die zertifizierten Softwarekombinationen und -anbieter werden im Internet veröffentlicht.

Fristen

ATLAS und AES:
Sie müssen den Antrag mindestens 1 Woche vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen. Ist noch kein Testzugang, Netzanbindung und Testnummernkreis, vorhanden, sollten Sie den Antrag 1 bis 3 Monate vor dem geplanten Zertifizierungsbeginn vorlegen.

EMCS:
Sie müssen den Antrag mindestens 2 Wochen vor dem von Ihnen vorgesehenen Beginn des Zertifizierungsverfahrens stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Dauer der Zertifizierung variiert stark und ist unter anderem vom Verfahren, individuellen Voraussetzungen und Erfahrungen bei der Zertifizierung sowie dem beantragten Umfang abhängig. In der Regel dauert die Bearbeitung mehrere Monate.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Verfahren ATLAS, AES und EMCS müssen Sie keine weiteren Unterlagen einreichen.

Kosten

Für Sie fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2023

Kontakt

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