Dienstleistungen: VG Schöllkrippen

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Aufbewahrungsfrist hängt von der Art der gespeicherten Daten ab. Jeder Kunde kann festlegen, wie lange Google Analytics Daten aufbewahrt, bevor sie automatisch gelöscht werden.

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  • Google Ireland Limited
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Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Preisüberwachung, Prüfung der Preise bei öffentlichen Aufträgen

Erhalten Sie von einer staatl., kommunalen oder anderen öffentl.-rechtl. Stelle einen Auftrag, müssen Sie bei der Preisbildung neben den vertragl. Vereinbarungen auch gesetzl. Vorschriften beachten. Die Einhaltung dieser Vorschriften kann behördlich geprüft werden.

Beschreibung

Für die Aufträge von Bund, Land, Gemeinden, Gemeindeverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gelten von bestimmten Ausnahmen abgesehen (z.B. Bauaufträge) besondere Preisvorschriften.

Danach dürfen für marktgängige und im Rahmen einer Ausschreibung angebotene Leistungen höchstens die im Verkehr üblichen Preise (Marktpreise) verlangt werden. Der öffentliche Auftraggeber darf also nicht schlechter als ein privater Kunde gestellt werden.

Soweit für eine Leistung kein Marktpreis ermittelt werden kann, weil diese etwa nur von einem Unternehmen angeboten und ausschließlich von der öffentlichen Hand nachgefragt wird, können die entstandenen Selbstkosten und ein vertraglich zu vereinbarender Gewinn (Selbstkostenpreis) abgerechnet werden. Detaillierte Kriterien zur Ermittlung des Selbstkostenpreises sind in den Preisvorschriften enthalten.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auf Verlangen nachzuweisen, dass seine Preisforderung den Preisvorschriften und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht.

Eine Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung kann durch die Preisüberwachungsstelle der Regierung erfolgen, in deren Bezirk der Auftragnehmer seine Tätigkeit ausübt (i.d.R. Firmensitz). Die Preisüberwachungsstelle ist dabei u.a. berechtigt, den Betrieb des Auftragnehmers zu besichtigen und Einsicht in betriebliche Unterlagen, insbesondere des Rechnungswesens, zu nehmen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024

Kontakt

Kirchstraße 8
63828 Kleinkahl
06024 69177
06024 69178
E-Mail schreiben

Kontakt VG

Verwaltungsgemeinschaft Schöllkrippen
Marktplatz 1
63825 Schöllkrippen
06024 67350
06024 673599
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